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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.2 |
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2012 |
| § 4 Betriebliches Frühwarnsystem Die Personalabteilung wertet im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung jeweils zum Monatsanfang routinemäßig die Summe der krankheitsbedingten Fehlzeiten aus. Ergibt sich hiernach, dass Beschäftigte innerhalb eines 12-Monatszeitraumes insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist das Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuleiten. Unabhängig von der routinemäßigen Auswertung gemäß Abs. 1 sind alle Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion verpflichtet, das Integrationsteam gemäß § 3 zu unterrichten, falls sich aus eigenen Beobachtungen, durch Gespräche oder auf sonstige Weise Hinweise darauf ergeben, dass Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention bei einem einzelnen Arbeitnehmer notwendig sein könnten. Auch die betroffenen Arbeitnehmer haben das Recht, sich an das Integrationsteam gemäß § 3 zu wenden und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention zu beantragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /472 |
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