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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.3 |
Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 |
| § 5 Kontaktaufnahme mit den Betroffenen Die Kontaktaufnahme erfolgt in drei Schritten. Im Zuge der ersten Kontaktaufnahme wird ein Telefonat mit dem/der Mitarbeiterin geführt, in dem ihm/ihr eine schriftliche Einladung zum Gespräch angekündigt wird. Im Zuge der zweiten Kontaktaufnahme (schriftlich) wird der/die Mitarbeiterin anhand des Formulars - Anlage 2 - zum Gespräch mit dem Eingliederungsteam eingeladen. Die betroffene Person wird über die Zielsetzung und den weiteren möglichen Verlauf des Verfahrens aufgeklärt. Die Mitglieder des Eingliederungsteams werden über die Einladung unterrichtet. Erst nach Zustimmung des/der betroffenen Mitarbeiterin erfolgt durch das Eingliederungsteam ein erstes Gespräch zur Klärung und Abstimmung der Vorgehensweise sowie der Feststellung des Bedarfs. Der Koordinator moderiert die Gespräche. In den Gesprächen dürfen keine Krankheitsdiagnosen oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit erhoben werden. Der Gesprächsinhalt muss vertraulich behandelt werden. An den Gesprächen nehmen ein Vertreter des Betriebsrats und ein Vertreter des Arbeitgebers teil. Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung erfolgt regelhaft bei Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen, bei allen anderen auf deren Wunsch hin. Der/die Mitarbeiterin erklärt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens auf dem Vordruck der Anlage 3, ob er/sie das Gesprächsangebot annimmt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /446 |
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