Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.4 Erstgespräch führen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012
Erstgespräch
Erteilt die/der Beschäftigte ihre/seine schriftliche Zustimmung zur Durchführung eines BEM (Anlage 4), führt die unmittelbare oder die nächst höhere Führungskraft oder die/der BEM-Beauftragte ein Erstgespräch. In der Regel wird der/die zuständige Personalreferent/in hinzugezogen, um die Beteiligten bei der Durchführung des BEM zu unterstützen. An diesem Gespräch nehmen auch die Verfahrensbeteiligten nach § 3 Nr. 3 und Nr. 4 dieser Dienstvereinbarung (Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) teil. Die/der Beschäftigte kann auf die Beteiligung des Personalrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung verzichten. Der Verzicht kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Zur Vorbereitung auf das Erstgespräch wird der/dem Beschäftigten ein Leitfaden für das Erstgespräch übersandt.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /422
Textauszug 2 von 4 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen