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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.4 |
Erstgespräch führen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012 |
| Erstgespräch Erteilt die/der Beschäftigte ihre/seine schriftliche Zustimmung zur Durchführung eines BEM (Anlage 4), führt die unmittelbare oder die nächst höhere Führungskraft oder die/der BEM-Beauftragte ein Erstgespräch. In der Regel wird der/die zuständige Personalreferent/in hinzugezogen, um die Beteiligten bei der Durchführung des BEM zu unterstützen. An diesem Gespräch nehmen auch die Verfahrensbeteiligten nach § 3 Nr. 3 und Nr. 4 dieser Dienstvereinbarung (Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) teil. Die/der Beschäftigte kann auf die Beteiligung des Personalrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung verzichten. Der Verzicht kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Zur Vorbereitung auf das Erstgespräch wird der/dem Beschäftigten ein Leitfaden für das Erstgespräch übersandt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /422 |
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