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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.5 |
Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 |
| § 9 Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsplatzanalyse Die Parteien sind sich darüber einig, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement in ein Gesamtkonzept zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einzubinden ist. Eine geeignete Maßnahme ist die Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation der für die Mitarbeiterinnen mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durch eine sog. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Wenn festzustellen ist, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten eines/einer Mitarbeiterin im Schwerpunkt durch die betrieblichen Gegebenheiten insgesamt oder konkret ihres Arbeitsplatzes bedingt sind, kann eine Arbeitsplatzanalyse, ggf. in Verbindung mit einer Arbeitsplatzbegehung speziell für den einzelnen Arbeitsplatz vom Eingliederungsteam durchgeführt werden. Wenn zum gegebenen Zeitpunkt keine betrieblichen Erhebungen vorliegen, wird im Rahmen des Präventions- und Eingliederungsmanagements für den jeweiligen Arbeitsplatz von der "ASA" bzw. vom ASA-Vorsitzenden (Externe Person vom TÜV) eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchgeführt. Die gewonnenen Daten werden dem Eingliederungsteam zur Entscheidungsfindung über einzelfallbezogene Maßnahmen vorgelegt. Soweit erforderlich, werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Daten auch den Rehabilitationsträgem sowie den Integrationsämtern zur Verfügung gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /446 |
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