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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.8 |
Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2012 |
| § 10 Dokumentation Die Durchführung und die Ergebnisse eines jeden BEM werden dokumentiert. Diese Dokumentation umfasst: - Termine und Ergebnisse der Gespräche, die im Rahmen des BEM geführt werden, - Die vereinbarten Maßnahmen, - Die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Die Dokumentation erfolgt durch die in § 5 genannten Personen (Anlage 6). Die Einzeldaten werden nach drei Jahren vernichtet. In der Personalakte bleibt eine Notiz, dass ein BEM durchgeführt wurde, bzw. dass die Durchführung eines BEM vom Mitarbeiter abgelehnt wurde. Gesundheitsdaten dürfen nicht dokumentiert werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /408 |
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