Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.8 Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2012
§ 11 Verschwiegenheit und Datenschutz
Hinsichtlich der im Rahmen der Durchführung des BEM bekannt werdenden Sachverhalte unterliegen alle beteiligten Personen der Verschwiegenheit. Das BEM erfolgt unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Die am BEM beteiligten Personen werden über die für sie wichtigen Datenschutzbestimmungen informiert und zu deren Einhaltung verpflichtet.
Die Weitergabe jedweder Daten, die im Rahmen des BEM gewonnen werden ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. Der Einwilligung hat eine Aufklärung über Art und Umfang der weitergegebenen Daten sowie Sinn und Zweck der Datenweitergabe vorauszugehen.
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Überwachung der Durchführung des BEM (§ 84 Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB IX) erhält der Betriebsrat, im Bedarfsfall auch der Schwerbehindertenvertreter, im Vorfeld des Erstkontaktes mit dem betroffenen Arbeitnehmer die Information über das Vorliegen der Voraussetzung des § 84 Abs. 2 SGB IX sowie darüber, dass ein BEM eingeleitet wurde.
Der Betriebsarzt hat während des BEM die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich seiner Schweigepflicht zu beachten. Der betroffene Arbeitnehmer kann ihn von seiner Schweigepflicht entbinden.
Wenn im Rahmen des BEM behandelnde Ärzte (Hausärzte, Fachärzte etc.) angehört werden sollen, muss der betroffene Arbeitnehmer diese vorher schriftlich von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Durch BEM bekanntgewordene [AU]-Daten oder andere Angaben über den Gesundheitszustand dürfen nicht zu einer negativen Prognose der zukünftigen Arbeitsfähigkeit verwendet werden oder zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen die das Beschäftigungsverhältnis gefährden.
Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die in der Vereinbarung benannten Ziele des BEM verwandt werden. Sie dienen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes. Zu anderen Zwecken ist ihre Verwendung untersagt.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /408
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