Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.8 Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012
Beendigung des BEM
Das BEM gilt als abgeschlossen
- bei Ablehnung der/des Beschäftigten,
- bei Widerruf der Zustimmung durch die/den Beschäftigte/n,
- bei Feststellung, dass keine Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit bzw. Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind,
- bei Feststellung, dass die Maßnahmen erfolgreich waren,
- bei Feststellung, dass alle angebotenen Maßnahmen zur Beseitigung der Gründe für die Arbeitsunfähigkeit erfolglos geblieben sind
- bei fehlender Mitwirkung nach Zustimmung zum BEM durch die/den Beschäftigte/n
- bei Beendigung bzw. Ruhen des aktiven Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /422
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