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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.8 |
Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012 |
| § 7 Dokumentation Alle zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen und die Ergebnisse zum Eingliederungsverfahren werden schriftlich dokumentiert. Die/der Beschäftigte erhält eine Kopie der Dokumentation. Die Dokumentation wird nicht in der Personalakte, sondern in einer separaten Teilakte "BEM-Gespräche nach § 84 (2) SGB IX" in Papierform geführt. Die Personalakte enthält lediglich den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme bzw. die Zustimmungs- bzw. Ablehnungserklärung der/des Beschäftigten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /422 |
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