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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.8 |
Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2014 |
| Dokumentation und Evaluierung Die Dokumentation der einzelnen Schritte und Entscheidungen bis zum Abschluss des Verfahrens erfolgt durch das Integrationsteam. Folgende Unterlagen des Eingliederungsprozesses werden zur Personalakte genommen: - Voraussetzung für ein BEM (Fehlzeiten), - Information an den Arbeitnehmer, - Reaktion des Arbeitnehmers, - Abschluss des BEM-Verfahrens. Folgende sensible Falldaten werden in der BEM-Akte geführt: - Gesprächsinhalte (Protokolle), - Einschränkungen, - Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, - mögliche Maßnahmen, - ärztliche Aussagen. Die sensiblen Falldaten werden nur zweckbezogen geführt. Die BEM-Akte wird vom Vertreter der Abteilung Personalwesen separat in einem verschlossenen Schrank geführt. Zu diesem Schrank haben keine weiteren Personen Zugriff. Die Unterlagen werden spätestens drei Jahre nach Abschluss eines Verfahrens vernichtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /433 |
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