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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.8 Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2014
Evaluation des BEM
Das System eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist dann erfolgreich eingeführt,
- wenn allen Beschäftigten das BEM angeboten wird, sobald bei ihnen die in § 84 Abs. 2 SBG IX formulierten Voraussetzungen vorliegen,
- wenn die BEM-Berechtigten über die Voraussetzungen und Ziele des BEM, den Ablauf des Verfahrens, die möglichen Ansprechpartner für das Erstgespräch sowie Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten informiert werden und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung über die Annahme des Angebots treffen können [...].
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist akzeptiert, wenn möglichst viele Berechtigte auf das Angebot eines BEM reagieren und möglichst viele das Angebot annehmen. Wirksam ist das BEM als Instrument, wenn die Fehlzeiten langfristig verringert werden bzw. nicht ansteigen.
Da das BEM einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich berührt, kann sich die Evaluation des BEM aus Gründen des Datenschutzes zunächst nur auf wenige Messgrößen aus der Angebotsphase des BEM beziehen. In einem ersten Schritt soll eine rein quantitative Evaluation zur Akzeptanz durchgeführt werden. Dazu sollen folgende Kennzahlen erhoben werden:
- Anzahl der BEM-Angebote
- Anzahl der angenommenen BEM-Angebote
- Anzahl der abgelehnten BEM-Angebote
- benannte Ansprechpartner (nur Funktionsbezeichnung wie beispielsweise Vorgesetzte, Personalrat, Betriebsarzt, Sonstige)
- Anzahl der BEM-Angebote, in denen Maßnahmen vereinbart wurden.
Die Kennzahlen werden vom Personalbereich jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr erhoben und dem PR zeitnah mitgeteilt. Auf Basis der Ergebnisse der quantitativen Evaluation soll das BEM-Verfahren weiterentwickelt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /467
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