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| 2.1 | Regelungen |
| 2.1.1 |
Gremien und Verfahren
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 |
| § 8 Datenschutz Bei allen Maßnahmen, Veröffentlichungen etc. sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Personenbezogene Informationen und Daten müssen unter datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Gemeinde [Stadt] sicherzustellen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /431 |
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