Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Monitoring im betrieblichen Gesundheitsmanagement

2.1 Regelungen
2.1.1 Gremien und Verfahren

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013
§ 8 Datenschutz
Bei allen Maßnahmen, Veröffentlichungen etc. sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Personenbezogene Informationen und Daten müssen unter datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Gemeinde [Stadt] sicherzustellen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /431
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