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| 1.1 | Ziele und Gegenstände |
| 1.1.1 |
Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 |
| Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass zwecks Gewährleistung ungestörter Betriebsabläufe, aber auch zur Sicherung des Betriebsfriedens, das Verfahren zur Abwicklung des Erholungsurlaubs festen Regeln in Form von Urlaubsgrundsätzen unterworfen werden sollte. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen allein diesen Zwecken, zum Wohl des Unternehmens und seiner Arbeitnehmer. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /113 |
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