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| 1.2 | Definition und Wirkung |
| 1.2.1 |
Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 |
| Erholungsurlaub ist eine Befreiung von den Arbeitspflichten, die unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes (nachfolgend Urlaubsentgelt) gewährt wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /41 |
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