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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.2 Definition und Wirkung
1.2.1 Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2006
Der Urlaub wird zur Erholung gewährt. Er muss im laufenden Kalenderjahr, und zwar grundsätzlich zusammenhängend, gewährt und genommen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /88
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