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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.2 Definition und Wirkung
1.2.1 Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006
Der Erholungsurlaub ist dem einzelnen Mitarbeiter unter Beachtung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und gegebenenfalls einzelvertraglichen Bestimmungen und unter Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interessen des Mitarbeiters zu gewähren.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /100
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