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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.1 Urlaubswünsche, verbindliche Planung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008
Jeder/jede Mitarbeiter/in soll ihre/seine Urlaubswünsche spätestens bis zum 10.12. des Vorjahres an die Stationsleitung/Abteilungsleitung aufgeben. Die Stationsleitung/Abteilungsleitung sichtet die Urlaubswünsche und stellt unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange sowie Urlaubswünsche anderer Mitarbeiterinnen spätestens bis zum 31.12. einen vorläufigen Urlaubsplan auf.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /103
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