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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.1 |
Urlaubswünsche, verbindliche Planung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Jeder/jede Mitarbeiter/in soll ihre/seine Urlaubswünsche spätestens bis zum 10.12. des Vorjahres an die Stationsleitung/Abteilungsleitung aufgeben. Die Stationsleitung/Abteilungsleitung sichtet die Urlaubswünsche und stellt unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange sowie Urlaubswünsche anderer Mitarbeiterinnen spätestens bis zum 31.12. einen vorläufigen Urlaubsplan auf. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /103 |
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