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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.1 |
Urlaubswünsche, verbindliche Planung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 |
| Die Urlaubsplanung gehört zu den Dienstaufgaben aller Führungskräfte und ist von diesen verbindlich im Rahmen der in dieser Vereinbarung genannten Fristen vorzulegen. Die Nichtbeachtung führt zu dienstrechtlichen Konsequenzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /6 |
| Textauszug 11 von 14 | « vorheriger | nächster » |