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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.1 |
Urlaubswünsche, verbindliche Planung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1992 |
| Der Mitarbeiter stellt seinen Urlaubswunsch durch Eintragen in die Urlaubsliste bis spätestens 7.12. des Vorjahres. Mitarbeiter, die während der Antragsfrist in Folge Krankheit, Dienstreise oder aus anderen Gründen außerstande sind, sich in die Urlaubsliste einzutragen, erhalten von der Beschäftigungsabteilung ein Antragsformular zugeschickt, das sie innerhalb der Antragsfrist (bis spätestens 7.12. des Vorjahres) ausgefüllt an diese zurücksenden müssen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /17 |
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