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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.1 |
Urlaubswünsche, verbindliche Planung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1992 |
| Wer die Antragsfrist versäumt, ist nach billigem Ermessen vom Vorgesetzten in die verbleibende Urlaubszeit einzuplanen. Hierbei sind jedoch auch die bekannten persönlichen, familiären Interessen des Bediensteten zu berücksichtigen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /17 |
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