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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1987 |
| Sowohl die beamten- als die tarifrechtlichen Regelungen sehen vor, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend genommen werden soll. Eine zu häufige Teilung des Urlaubs ist daher zu vermeiden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /28 |
| Textauszug 10 von 13 | « vorheriger | nächster » |