http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Jeder/Jede Arbeitnehmer/in kann bis zu 4 Wochen seines/ihres Erholungsurlaubs auch zusammenhängend nehmen. Sofern ein längerer Zeitraum zusammenhängend von den Arbeitnehmer/innen gewünscht wird, hat diesen die [Firma] zu genehmigen, es sei denn, berechtigte betriebliche Gründe sprechen dagegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112 |
| Textauszug 11 von 13 | « vorheriger | nächster » |