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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.4 Stückelung des Urlaubs

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009
Jeder/Jede Arbeitnehmer/in kann bis zu 4 Wochen seines/ihres Erholungsurlaubs auch zusammenhängend nehmen. Sofern ein längerer Zeitraum zusammenhängend von den Arbeitnehmer/innen gewünscht wird, hat diesen die [Firma] zu genehmigen, es sei denn, berechtigte betriebliche Gründe sprechen dagegen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112
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