http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Urlaub dient der eigenen Regeneration und der Erholung von der Arbeit und entfaltet seine Wirkung nach den aktuellen Gesundheitserkenntnissen frühestens nach 10 Tagen. Arbeitgeber und Betriebsrat sind verpflichtet, auf den Gesundheitsschutz zu achten. Generell soll der Urlaub, wenn möglich, zusammenhängend gewährt werden. Ist dies nicht möglich, so ist kalenderjährlich ein Urlaubsanteil von mindestens der Hälfte des Gesamtanspruchs zusammenhängend zu gewähren. Nur eine wochenweise Stückelung des Gesamturlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber ist daher unzulässig. Einzeltage bleiben hiervon unberücksichtigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78 |
| Textauszug 2 von 13 | « vorheriger | nächster » |