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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 0 |
| Jedem/Jeder Arbeitnehmer/in stehen während den Sommerfreizeiten insgesamt zwei Wochen (10 Arbeitstage) Urlaub zusammenhängend zu. Falls keine betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen, kann dem einzelnen Arbeitnehmer auch während der Ferienfreizeit (Schulferien) auch mehr Urlaub gewährt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /84 |
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