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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.4 Stückelung des Urlaubs

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt und genommen werden. Der Urlaub kann auf Wunsch des Arbeitnehmers auch in bis zu drei Teilen genommen werden, dabei müssen jedoch zwei Urlaubsteile so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer mindestens für je zwei volle Wochen von der Arbeit befreit ist.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /53
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