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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 |
| Der Erholungsurlaub soll zusammenhängend genommen werden. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen jedem/jeder Mitarbeiter/in auf deren/dessen Wunsch hin 3 Wochen aufeinander folgend gewährt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /66 |
| Textauszug 7 von 13 | « vorheriger | nächster » |