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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.4 |
Stückelung des Urlaubs
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1996 |
| Den Beschäftigten sind mindestens einmal 18 Werktage Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Auf Wunsch ist, wenn begründete betriebliche Belange dem nicht gegenüberstehen, ein längerer zusammenhängender Urlaub zu gewähren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /31 |
| Textauszug 8 von 13 | « vorheriger | nächster » |