http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 |
| Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ihren Urlaubsantrag durch Eintragung ihrer Urlaubswünsche in die Urlaubslisten. Der Eintrag hat bis zum 31.12. des Jahres zu erfolgen, das vor dem Jahr des zu gewährenden neuen Anspruchs auf Jahresurlaub liegt. Die Urlaubsanträge auf den Urlaubslisten sind vom jeweiligen Vorgesetzten zu prüfen, ggf. Abstimmungen durchzuführen und abschließend bis zum 15.1. des Folgejahres mit Namenskürzel des zuständigen Vorgesetzten auf der Urlaubsliste vorab zu genehmigen. Mit dieser Vorabgenehmigung entsteht der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters für den genehmigten Zeitraum. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48 |
| Textauszug 11 von 14 | « vorheriger | nächster » |