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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.5 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ihren Urlaubsantrag durch Eintragung ihrer Urlaubswünsche in die Urlaubslisten. Der Eintrag hat bis zum 31.12. des Jahres zu erfolgen, das vor dem Jahr des zu gewährenden neuen Anspruchs auf Jahresurlaub liegt. Die Urlaubsanträge auf den Urlaubslisten sind vom jeweiligen Vorgesetzten zu prüfen, ggf. Abstimmungen durchzuführen und abschließend bis zum 15.1. des Folgejahres mit Namenskürzel des zuständigen Vorgesetzten auf der Urlaubsliste vorab zu genehmigen. Mit dieser Vorabgenehmigung entsteht der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters für den genehmigten Zeitraum.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48
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