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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 |
| Bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Urlaubsantritt, der bereits auf der Urlaubsliste vorab genehmigt ist, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter schriftlich einen ausgefüllten Urlaubsschein (siehe Anlage) beim jeweiligen Vorgesetzten vorzulegen und von diesem abzeichnen zu lassen. Mit Unterzeichnung des Urlaubsscheins vom jeweiligen Vorgesetzten sind die Formalitäten zur Erlangung des Urlaubs abgeschlossen. Die abgezeichnete Erstschrift erhält der/die Antragssteller/in innerhalb von 2 Arbeitstagen für die eigenen Unterlagen zurück. Die Zweitschrift des Urlaubsscheins ist an die Personalabteilung weiterzuleiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48 |
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