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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Die verbindlichen Urlaubsanträge müssen rechtzeitig vor Antrag des Urlaubs im [...]-Urlaubsworkflow eingetragen werden. Die Führungskraft muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Antragstellung den Urlaubsantrag bearbeiten. Bei kurzfristigeren Urlaubsanträgen z. B. aus dringenden privaten Gründen, sollen diese unverzüglich bearbeitet werden. Wird von der Führungskraft kein Bescheid erteilt, so gilt der beantragte Urlaub als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann. In diesem Falle muss die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Führungskraft einen Tag vor Urlaubsantritt per E-Mail über den bevorstehenden Urlaub informieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78 |
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