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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.5 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1999
Soweit die Bank nicht innerhalb von 6 Wochen nach Stellung eines Urlaubsantrages hierzu Stellung genommen hat, gilt der Urlaub als genehmigt. Sofern Urlaubswünsche zu Beginn eines Jahres geäußert werden, die in einen Zeitraum fallen, in welchen projektbedingt die Abwesenheit des/der betroffenen Mitarbeiter/innen erforderlich ist, kann die Bank den Urlaub unter Verweis auf betriebliche Gründe verweigern.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /44
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