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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 |
| Soweit die Bank nicht innerhalb von 6 Wochen nach Stellung eines Urlaubsantrages hierzu Stellung genommen hat, gilt der Urlaub als genehmigt. Sofern Urlaubswünsche zu Beginn eines Jahres geäußert werden, die in einen Zeitraum fallen, in welchen projektbedingt die Abwesenheit des/der betroffenen Mitarbeiter/innen erforderlich ist, kann die Bank den Urlaub unter Verweis auf betriebliche Gründe verweigern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /44 |
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