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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 1997 |
| Wenn kein Widerspruch zum beantragten Urlaub bis zum 31.12. durch den Vorgesetzten erfolgt, gilt der Urlaub als bewilligt. Für die nach dem 31.12. eingegangenen Urlaubswünsche gilt ebenfalls, dass spätestens 14 Tage nach dem Vorliegen eines Urlaubswunsches ein Widerspruch vom jeweiligen Vorgesetzten vorliegen muss, falls der Urlaub nicht gewährt werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /1 |
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