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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.5 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006
Der Urlaub ist mittels Urlaubsantrag schriftlich beim Vorgesetzten einzureichen. Der Urlaub ist genehmigt, sobald der Vorgesetzte den Antrag unterzeichnet und die Personalabteilung die Richtigkeit des Urlaubsanspruchs bestätigt hat. Die Anträge sind unverzüglich durch den Vorgesetzten an die Personalabteilung weiterzuleiten. Im Falle der Ablehnung ist diese schriftlich vom Vorgesetzten zu begründen. Die Begründung ist dem Mitarbeiter und der Personalabteilung zu übersenden. Die Personalabteilung leitet die Begründung in Kopie an den Betriebsrat weiter.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /100
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