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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Spätestens zum 31.1. des Urlaubsjahres wird der vorläufige Urlaubsplan von der Pflegedirektorin/vom Abteilungsleiter freigegeben und dem Betriebsrat vorgelegt. Die dort eingetragenen Urlaubswünsche gelten als genehmigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /103 |
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