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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.5 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008
Spätestens zum 31.1. des Urlaubsjahres wird der vorläufige Urlaubsplan von der Pflegedirektorin/vom Abteilungsleiter freigegeben und dem Betriebsrat vorgelegt. Die dort eingetragenen Urlaubswünsche gelten als genehmigt.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /103
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