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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.5 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009
Die Vorgesetzten haben innerhalb von einer Woche über den Urlaub zu entscheiden und den Arbeitnehmer/innen den Urlaubsantrag mit dem Vermerk "Genehmigt" oder "Abgelehnt" zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, ist der Urlaub genehmigt.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112
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