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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.5 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Die Vorgesetzten haben innerhalb von einer Woche über den Urlaub zu entscheiden und den Arbeitnehmer/innen den Urlaubsantrag mit dem Vermerk "Genehmigt" oder "Abgelehnt" zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, ist der Urlaub genehmigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112 |
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