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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.6 |
Kriterien und Quoten
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Mitarbeiter/innen, die schulpflichtige Kinder haben, erhalten den Jahresurlaub vorrangig während der Schulferien. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die während der Schulferien ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern ausüben. Mitarbeiter/innen mit schulpflichtigen Kindern, die in einem Jahr während der von ihnen bevorzugten Schulferienzeit aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen konnten, soll im folgenden Jahr Vorrang vor vergleichbaren Mitarbeiter/innen gewährt werden. Den Schulferien gleichgestellt sind in diesem Zusammenhang Schließzeiten von Kindergärten u. ä.. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78 |
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