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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.6 Kriterien und Quoten

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1996
Folgende soziale Gesichtspunkte in der Reihenfolge a-d (nach Wertigkeit) sind bei der Urlaubsgewährung zu berücksichtigen:
a) Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern (auch Kinder in Kindergärten, Kinderhorten, soweit sie einer allgemeinen Ferienregelung/Schließzeiten unterliegen)
b) Beschäftigte, deren Ehegatten berufstätig sind, und sich nach den Betriebsferien o. ä. richten müssen. Gleiches gilt für in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner.
c) Auszubildende und schulpflichtige Jugendliche (jedoch immer in den Schulferien)
d) Erfüllen Beschäftigte mehrere Voraussetzungen gleichzeitig, so ist ihnen der Vorrang gegenüber denjenigen einzuräumen, die nur eine Voraussetzung erfüllen. Sollten jedoch über 50 % der Beschäftigten aus einer Abteilung nach den vorgenannten Kriterien anspruchsberechtigt sein, entscheidet bei Nichteinigung über die Urlaubsgewährung eine Schlichtungskommission.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /31
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