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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.7 |
Änderungen und Verschiebungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 |
| Ein einmal genehmigter Urlaubsplan ist für beide Seiten verbindlich. Er ist ein Dokument. Ein somit genehmigter Erholungsurlaub ist nicht einseitig widerrufbar, sondern nur in beiderseitigem Einvernehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /66 |
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