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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.7 Änderungen und Verschiebungen

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002
Ein einmal genehmigter Urlaubsplan ist für beide Seiten verbindlich. Er ist ein Dokument. Ein somit genehmigter Erholungsurlaub ist nicht einseitig widerrufbar, sondern nur in beiderseitigem Einvernehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /66
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