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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.7 |
Änderungen und Verschiebungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 |
| Kann der genehmigte Urlaub wegen eines Hinderungsgrundes, z. B. Arbeitsunfähigkeit, nicht genommen werden, ist er zeitnah nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes neu zu verplanen. Hierfür zeichnet die/der jeweilige Vorgesetzte verantwortlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050300 /73 |
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