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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.7 Änderungen und Verschiebungen

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002
Kann der genehmigte Urlaub wegen eines Hinderungsgrundes, z. B. Arbeitsunfähigkeit, nicht genommen werden, ist er zeitnah nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes neu zu verplanen. Hierfür zeichnet die/der jeweilige Vorgesetzte verantwortlich.
HBS-Datenbank-Nr: 050300 /73
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