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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.7 Änderungen und Verschiebungen

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004
Die festgelegte Urlaubszeit ist nur bei dringenden betrieblichen oder dringenden persönlichen Gründen verlegbar. Die Notwendigkeit ist dafür sowohl von der Firma als auch vom Mitarbeiter so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten geänderten Urlaubsbeginn, mitzuteilen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /113
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