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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.7 |
Änderungen und Verschiebungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 |
| Die festgelegte Urlaubszeit ist nur bei dringenden betrieblichen oder dringenden persönlichen Gründen verlegbar. Die Notwendigkeit ist dafür sowohl von der Firma als auch vom Mitarbeiter so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten geänderten Urlaubsbeginn, mitzuteilen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /113 |
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