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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.7 |
Änderungen und Verschiebungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006 |
| Genehmigte Urlaubsanträge sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Nachträgliche Stornierungen, Verschiebungen oder Änderungen sind nach Absprache mit dem Vorgesetzten einvernehmlich möglich, müssen aber vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gegenüber der Personalabteilung schriftlich begründet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /100 |
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