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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.7 Änderungen und Verschiebungen

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006
Genehmigte Urlaubsanträge sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Nachträgliche Stornierungen, Verschiebungen oder Änderungen sind nach Absprache mit dem Vorgesetzten einvernehmlich möglich, müssen aber vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gegenüber der Personalabteilung schriftlich begründet werden.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /100
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