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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.7 |
Änderungen und Verschiebungen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Stimmt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter einer Verschiebung nicht zu und liegt kein zwingender betrieblicher Grund vor, kann sie/er den Urlaub antreten, ohne das die Einrede des eigenmächtigen Antritts geltend gemacht werden kann. Aus der Weigerung, einvernehmlich den Urlaub zu verschieben bzw. abzubrechen, dürfen ihr/ihm keine Nachteile entstehen. Zwingende betriebliche Gründe sind gegenüber dem Betriebsrat vorher schriftlich zu begründen und von diesem zu genehmigen. Mitarbeiter Unterdeckung, Sonderläufe, Programmübergaben etc. zählen nicht zu den betrieblichen Gründen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78 |
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