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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.8 Widerruf und Ausgleich für Nachteile

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2007
In der Jahresplanung eingetragener und genehmigter Urlaub ist zwingend zu gewähren. Eine Verschiebung des eingetragenen und genehmigten Urlaubs kann nur einvernehmlich zwischen Abteilungsleitung und Arbeitnehmer/in erfolgen. Im Falle unvorhersehbarer dringender betrieblicher Gründe kann in derartigen Ausnahmesituationen auch bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden. Die familiäre Situation des/der Betroffenen muss hierbei angemessen berücksichtigt werden. Entstehende Kosten (Stornogebühren, zusätzliche Reisekosten, Mehraufwand etc.) trägt der Arbeitgeber.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /91
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