http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.8 |
Widerruf und Ausgleich für Nachteile
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 |
| Genehmigter Urlaub, soweit er den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen und nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers verschoben, abgebrochen oder unterbrochen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten auch für mitreisende Familienangehörige und Partner trägt der Arbeitgeber. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /53 |
| Textauszug 2 von 10 | « vorheriger | nächster » |