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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.8 |
Widerruf und Ausgleich für Nachteile
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2000 |
| Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den durch den Urlaubswiderruf entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei den vom Urlaubswiderruf betroffenen Arbeitnehmern verlängert sich der Urlaubsanspruch für jeden Widerrufsfall und für jede widerrufene angefangene Woche um einen Tag. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /43 |
| Textauszug 4 von 10 | « vorheriger | nächster » |