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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.8 Widerruf und Ausgleich für Nachteile

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2000
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den durch den Urlaubswiderruf entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei den vom Urlaubswiderruf betroffenen Arbeitnehmern verlängert sich der Urlaubsanspruch für jeden Widerrufsfall und für jede widerrufene angefangene Woche um einen Tag.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /43
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