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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.8 Widerruf und Ausgleich für Nachteile

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1999
Wird genehmigter Urlaub auf Anforderung der Bank, die in einem der von dieser Vereinbarung gefassten Projekte begründet ist, storniert, mit der Folge, dass der/die Mitarbeiter/in zu einem anderen Zeitpunkt den Urlaub nehmen muss, so wird die Bank die ggf. entstehenden und saisonal bedingten Mehrkosten auf Basis der nachgewiesenen Differenz zwischen geplantem und tatsächlichem Zeitraum der Urlaubsinanspruchnahme für die gleiche Anlage/Hotel (Berechnungsgrundlage) bei gleichen Konditionen übernehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /44
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