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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.8 |
Widerruf und Ausgleich für Nachteile
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Genehmigter Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen oder nur mit Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters verschoben werden. Bereits angetretener Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen sowie der Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters unterbrochen oder abgebrochen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten, auch für mitreisende Familienangehörige und Lebenspartner, trägt das Unternehmen. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter erhält bei abgebrochenem oder unterbrochenem Urlaub hierfür 3 zusätzliche Urlaubstage. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78 |
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