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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.8 Widerruf und Ausgleich für Nachteile

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004
Genehmigter Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen oder nur mit Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters verschoben werden. Bereits angetretener Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen sowie der Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters unterbrochen oder abgebrochen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten, auch für mitreisende Familienangehörige und Lebenspartner, trägt das Unternehmen. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter erhält bei abgebrochenem oder unterbrochenem Urlaub hierfür 3 zusätzliche Urlaubstage.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /78
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