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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.9 |
Urlaubssperre
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 |
| Eine Vereinbarung von Urlaubssperren grundsätzlicher Natur sind zwischen Bank und Betriebsrat nicht getroffen. Die Steuerung von Urlaub soll in der Form erfolgen, dass frühestmöglich Urlaubspläne unter Berücksichtigung der Projekterfordernisse erstellt werden, sodass Mitarbeiter im Rahmen der sich aus den Projektplanungen ergebenden Zeiträume frühzeitig ihre Urlaubsplanung aufstellen können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /44 |
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