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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.10 Übertragung und Verfall

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2002
Mit Ausnahme der Auszubildenden haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Antrag auf Einrichtung eines Urlaubskontos zu stellen. Dieser Antrag muss begründet werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Personalabteilung in Abstimmung mit dem Vorstand. Der Betriebsrat wird hierüber informiert. Es dürfen maximal 10 Urlaubstage je Jahr auf das Urlaubskonto eingetragen werden. Das Urlaubskonto ist in einem Zeitraum von 3 Jahren auszugleichen, das heißt: Nicht genommener Urlaub vom Urlaubskonto, der älter als 2 Jahre ist, verfällt ersatzlos.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /73
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