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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.3 Urlaubsplanung
1.3.10 Übertragung und Verfall

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 0
Kann der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden, ist eine Verlängerung bis zum 30.03. des darauf folgenden Kalenderjahres möglich. Danach verfällt der Urlaub ersatzlos.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /105
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