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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.10 |
Übertragung und Verfall
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 0 |
| Kann der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden, ist eine Verlängerung bis zum 30.03. des darauf folgenden Kalenderjahres möglich. Danach verfällt der Urlaub ersatzlos. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /105 |
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