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| 1.3 | Urlaubsplanung |
| 1.3.10 |
Übertragung und Verfall
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 1986 |
| Sollte der Urlaub aus personen- oder betriebsbedingten Gründen bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten werden können, so ist er bis zum 30. April des nächsten Jahres anzutreten. Die weitere Übertragung des Urlaubs ist nur möglich - bei kurzfristiger Erkrankung im Übertragungszeitraum - bei persönlichen Gründen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /42 |
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